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Schulen haben mehr Freiräume bei Entscheidungen erhalten

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Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen fünf Jahren rund 4,5 Mio. Euro in Fort- und Weiterbildungen der Lehrerinnen und Lehrer zur Selbstständigen Schule investiert. Seit dem Jahr 2010 standen insgesamt ca. 4 Mio. Euro zur Verfügung. Die berufsbegleitende Qualifizierung von 500 Schulleiterinnen und Schulleitern zu Leitungsfragen einer Schule wurde seit dem Jahr 2010 mit insgesamt 400.000 Euro unterstützt. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

„Mit Einführung der Selbstständigen Schulen haben Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter mehr Freiräume und Verantwortung erhalten. Dies macht sich bei der Besetzung von Stellen besonders bemerkbar. Weil die Schulleitungen Bewerbergespräche selbst führen, können sie die Bewerberinnen und Bewerber auswählen, die am besten ins Kollegium passen“, so Brodkorb.

Bildungsminister Brodkorb will die Schulleitungen auch in Zukunft konsequent unterstützen. „Schulleiterinnen und Schulleiter werden in diesem Schuljahr den Zugang zu einem Schulrechtsportal erhalten, das speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist“, erläuterte Bildungsminister Brodkorb. „Das neue Schulrechtsportal ist jedoch kein Ersatz für Beratung durch die Staatlichen Schulämter oder das Ministerium, sondern vermittelt schulrechtliche Grundlagen. Es geht darum, dass Schulleiterinnen und Schulleiter eine größere Sicherheit bei schulrechtlichen Entscheidungen gewinnen und rechtssicher handeln können“, so Brodkorb.

Das Schulrechtsportal gliedert sich in zwei Bereiche: Zum einen finden die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie ihre Stellvertretungen dort schulrechtliche, deutschlandweit geltende Regelungen. Zum anderen sind dort alle Gesetze, Erlasse und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einsehbar, die von Belang sind. In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist dieses Schulrechtsportal bereits in Betrieb. Das IQ M-V wird Fortbildungen zum Umgang mit dem Portal anbieten.

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