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Klarstellung des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern

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Rampe (ots) – Die Veröffentlichung des Nordkuriers vom 23. Januar 2015, die sich auf einen Sachverhalt aus den Jahren 2004/2005 bezieht, bedarf einer Klarstellung.

Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik, noch Zielvereinbarungen, die regelmäßig auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalitätsschwerpunkten ausgerichtet sind, waren Gegenstand des geschilderten arbeitsrechtlichen Verfahrens. Entgegen der Darstellung des Nordkuriers handelte es sich nicht um ein aktuelles, sondern um ein Verfahren, das bereits im Jahre 2011 abgeschlossen wurde.

Wie der Nordkurier bereits in Teilen berichtete, handelte es sich vielmehr um einen Einzelfall, in dem das Verhalten des betreffenden Mitarbeiters, wie dem Urteil deutlich zu entnehmen ist, erheblich zur Entstehung des Rechtsstreites beigetragen hat.

Bereits im Dezember 2004 hatte sich der Innenausschuss des Landtages mit diesem Sachverhalt befasst. Wie vor den Mitgliedern des Landtages seinerzeit dargestellt, werden mit den Polizeibehörden Ziele vereinbart, um den Schutz der Bevölkerung vor Straftaten zu verbessern. Diese Ziele wirken auf die polizeilichen Aktivitäten vor Ort und nicht auf die statistische Erfassung von Straftaten. Dabei zeigt sich der Erfolg der polizeilichen Arbeit durchaus auch in der Statistik. Eine Beeinflussung der statistischen Erfassung durch Zielvereinbarungen ist jedoch durch die bundesweit einheitlichen Erfassungskriterien ausgeschlossen.

Sofern im Artikel suggeriert wird, dass in der Landespolizei im Zusammenhang mit der polizeilichen Statistik rechtswidrig gearbeitet wird, entbehrt dies jeglicher Grundlage und wird entschieden zurückgewiesen.

Derartige Aussagen sind geeignet, die engagierte und kompetente Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei in ein schlechtes Licht zu rücken und zu diskreditieren.

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