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Bootfahrer mit Alkoholeinfluss und ohne Kennzeichen gestoppt

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Schwerin – Am Sonntag, dem 12.7., gegen 13.50 Uhr stellten Wasserschutzpolizisten der WSPI Schwerin im Rahmen ihrer Streifentätigkeit ein kleines Sportboot auf dem Schweriner Innensee fest. An dem Angelboot mit 4-PS-Motor fehlte ein vorgeschriebenes Kennzeichen.

Bei dem Bootsführer stellte sich zudem ein deutlicher Alkoholgeruch ein. Der anschließende Atemalkoholtest ergab 1,85 Promille. Der Bootsführer aus Schwerin musste sich daraufhin einer Blutprobenentnahme unterziehen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet; der Bootsführer durfte seine Fahrt nicht fortsetzen.

Die Wasserschutzpolizei weist erneut darauf hin, dass auch beim Führen von Booten die 0,5-Promille-Grenze gilt. Atemalkoholwerte von über 1,1 Promille sind strafrechtlich relevant.

QuelleLWSPA M-V
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