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Brandgeschehen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Schwerin

Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Unterbringungsbefehl gegen 16jährige Beschuldigte

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Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gestern die einstweilige Unterbringung einer 16 Jahre alten Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Am 21.4. gegen 4.30 Uhr kam es in einem Patientenzimmer der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Helios Klinikums Schwerin zu einem Brand, bei dem ein 15 Jahre altes Mädchen schwer verletzt wurde. Die Beschuldigte, die sich zur Tatzeit gemeinsam mit der Geschädigten in dem Patientenzimmer befand, ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, sowohl den Brand vorsätzlich gelegt, als auch die Verletzungen der Geschädigten vorsätzlich herbeigeführt zu haben. Der Tatverdacht gegen die nach derzeitigen Erkenntnissen zur Tatzeit vermindert schuldfähige, möglicherweise auch schuldunfähige Untergebrachte beruht auf ihren eigenen Angaben gegenüber einem Zeugen.

Im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange der Geschädigten und der Beschuldigten bittet die Staatsanwaltschaft um Verständnis dafür, dass derzeit weitere Einzelheiten zum Tatgeschehen und den Beteiligten nicht mitgeteilt werden können.

Auf die Unschuldsvermutung wird hingewiesen.

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