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Brücke Wallstraße wird wie geplant 2023 fertig

Sperrung für Errichtung des Medienkanals ist 2024 erneut nötig

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Schwerin – An der Wallstraßenbrücke müssen Bauabläufe umgeplant werden: Zwar wird der Ersatzneubau des Brückenbauwerks inclusive der erforderlichen Gleisbauarbeiten wie geplant im kommenden Jahr abgeschlossen. Der Medienkanal, in dem wichtige Versorgungsleitungen untergebracht werden müssen, kann jedoch erst 2024 fertig gestellt werden, weil dafür Sperrpausen mit der Deutschen Bahn neu vereinbart werden mussten.

In der Folge muss die neue Brücke 2024 erneut für einige Zeit gesperrt werden, um die Fertigstellung des Medienkanals nachzuholen. Ursprünglich sollten die drei großen Baukomplexe Brücke, Gleisarbeiten und Medienkanal parallel laufen und mit der Fertigstellung des zentralen Brückenbauwerks im Jahr 2023 abgeschlossen werden.

Die Verzögerungen beim Medienkanal werden durch die schwierigen statischen Anforderungen und den Baugrund hervorgerufen.  Unter anderem wurden Hohlräume und nicht verzeichnete alte Leitungen gefunden. Der Einbau der Betongroßbohrpfähle wurde durch Hindernisse und Kavernen erschwert. Die vorhandene Stützwand im Bahnbereich musste zusätzlich ertüchtigt werden, um eine Stahlbeton-Entwässerungsleitung unter dem Gleis 1 entlang führen zu können.

Erschwerte Bedingungen auch bei der baubegleitenden Kampfmittelberäumung, die ebenfalls in den begrenzten Sperrzeiten durchgeführt werden musste: Nicht verzeichnete alte Versorgungsleitungen aus Metall konnten mit den üblichen Munitionsberäumungstechniken nicht ausreichend von möglicherweise gefährlichen Munitionsresten unterschieden werden.

Damit reichten die bereits geltenden Sperrungen bei der Deutschen Bahn nur noch, um die Arbeiten am Medienkanal innerhalb der zur Verfügung stehenden engen Zeitabläufe möglichst weitgehend vorzubereiten, nicht aber, um sie abzuschließen.

Die Überarbeitung und Abstimmung der mit dem neuen Bauzeitenplan korrespondierenden Sperrpausen zum Einbau des Medienkanals läuft bereits und wird im nächsten Monat bei der zuständigen Stelle der Bahn beantragt.

Da die Bahn ihr überregionales Netz und Fahrbeziehungen berücksichtigen muss, ist die nächstmögliche Sperrzeitperiode erst 2024 und damit erst nach der Brückenfertigstellung möglich. Sie wird voraussichtlich zwischen März und September 2024 liegen.

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