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Die Stadtkasse informiert: Geplanter Lastschrifteinzug am 15. November erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt

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Schwerin – Nach dem Cyberangriff auf die Stadtverwaltung am 15. Oktober arbeitet die Stadtkasse der Schweriner Stadtverwaltung weiterhin eingeschränkt. Der Einzug fälliger Beträge mittels Lastschrift ist der Stadtkasse aktuell noch nicht möglich. Deshalb werden insbesondere die Lastschriften zu der am 15. November fälligen Grundsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Hundesteuer, zur Vergnügungssteuer oder zu Gebühren der Stadtverwaltung nicht zu diesem Termin erfolgen.

Die Stadtkasse wird die fälligen Beträge zu einem späteren Zeitpunkt einziehen. Der Zeitpunkt für den Lastschrifteinzug wird sobald möglich schriftlich mitgeteilt. Die Stadtkasse bittet darum, zu diesem neuen Termin eine entsprechende Deckung auf den Bankkonten sicher zu stellen.

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