Höhere Einkommensgrenzen: Mehr Menschen in MV erhalten Anspruch auf Wohnberechtigungsschein

Anpassung an Mindestlohn und Einkommensentwicklung ab Dienstag wirksam – Erstmals automatische Fortschreibung geregelt

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Schwerin – Ab dem kommenden Dienstag gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS). Wer eine mit Mitteln der Wohnraumförderung errichtete Wohnung mieten möchte, profitiert von den angehobenen Richtwerten. Die Änderung der Einkommensgrenzenverordnung M-V wurde aufgrund der Erhöhung der Mindestlöhne und der allgemeinen Einkommensentwicklung im Land notwendig. Sie wird am 7. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Die neuen Netto-Einkommensgrenzen staffeln sich je nach Förderweg und Haushaltsgröße wie folgt:

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1. Sozialwohnungen, Modernisierungs-, Städtebauförderungs- und Altenwohnprogramm:

  • Einpersonenhaushalt: 25.800 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 38.700 Euro
  • Für jede weitere Person: plus 8.800 Euro

2. Mietwohnungsbau im zweiten Förderweg:

  • Einpersonenhaushalt: 27.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 40.500 Euro
  • Für jede weitere Person: plus 9.200 Euro

3. Eigentümer von modernisiertem Wohnraum (nach Modernisierungsrichtlinie):

  • Einpersonenhaushalt: 36.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 54.000 Euro
  • Für jede weitere Person: plus 12.300 Euro

Eine wesentliche Neuerung der Verordnung ist die Einführung einer gesetzlichen Fortschreibung. Diese ermöglicht es, die Einkommensgrenzen künftig fortlaufend und automatisch an die tatsächliche Einkommensentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen. Die erste dieser planmäßigen Nachjustierungen wird zum 1. September 2028 erfolgen.

Zielgerichtete Unterstützung für Hilfebedürftige

Die Kernzielgruppe des sozialen Wohnungsbaus bleibt unverändert: Unterstützt werden Haushalte, die sich auf dem freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung von Mietwohnraum richtet sich mit den neuen Werten weiterhin gezielt an Haushalte mit geringem Einkommen. Dazu zählen insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose sowie sonstige hilfebedürftige Personen.