Schwerin – Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung warnt aktuell vor einer neuen Welle von betrügerischen Schreiben und E-Mails. Die gefälschten Nachrichten werden im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), der Zollverwaltung oder der Steuerverwaltung verschickt. Ziel der Betrüger ist es, an persönliche Daten oder das Geld von Steuerpflichtigen zu gelangen.
Da die Schreiben oft täuschend echt wirken – teilweise sogar mit persönlicher Anrede – und vorgeben, direkt von ELSTER oder der Bundesfinanzverwaltung zu stammen, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Die Maschen der Kriminellen sind dabei vielfältig. Empfänger werden unter anderem dazu aufgefordert:
- angeblich geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen über einen beigefügten Link zu bestätigen,
- Formulare für eine angebliche Einkommensteuererstattung auszufüllen,
- Konto- oder Kreditkartendaten für eine vermeintliche Steuererstattung preiszugeben,
- angebliche Zahlungsrückstände auszugleichen,
- gefälschte Zahlungsaufforderungen zu begleichen, beispielsweise wegen eines „Verspätungszuschlags zur Steuererklärung“, unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen oder anderer angeblicher Forderungen.
Druck durch Drohungen und gefälschte Links
Häufig nutzen die Täter manipulierte Links (wie etwa „elster-amt.com“) oder QR-Codes, die auf gefälschte Internetseiten führen, um dort Bankverbindungen abzugreifen. In anderen Fällen enthalten die E-Mails Dateianhänge mit vermeintlichen Zahlungsanweisungen. Um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen, wird in den Schreiben oft direkt mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht.
Die Steuerverwaltung stellt hierzu unmissverständlich klar: Steuerbehörden fordern niemals per E-Mail oder über einen QR-Code zur Eingabe von Steuernummern, Bankverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Sicherheitskennwörtern auf. Elektronische Benachrichtigungen der Finanzverwaltung enthalten im Regelfall keine Steuerdaten oder Zahlungsaufforderungen in Form von E-Mail-Anhängen.
Verhaltenstipps der Finanzverwaltung
Wer eine solche verdächtige Nachricht erhält, sollte besonnen reagieren und folgende Verhaltensregeln beachten:
- Keine Links in verdächtigen E-Mails anklicken.
- Keine Anhänge von unbekannten oder zweifelhaften Nachrichten öffnen.
- Keine persönlichen Informationen oder Bankdaten weitergeben.
- Keine geforderten Geldbeträge überweisen.
- Die betroffene E-Mail löschen oder das Schreiben entsorgen.
Die Finanzverwaltung rät dringend zur Vorsicht bei ungewöhnlicher Post. Im Zweifelsfall sollten Steuerpflichtige die Echtheit der Nachricht prüfen, indem sie direkt Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
