Landtag beschließt Besoldungsanpassung: Mehr Geld für Beamte und Richter in MV

Übernahme des Tarifergebnisses sorgt für schrittweise Erhöhung der Bezüge – Einsatzkräfte profitieren besonders

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Foto: rkr
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Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat grünes Licht für die Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge gegeben. Mit dem neuen Gesetz wird das Tarifergebnis für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) vom 14. Februar 2026 zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes übertragen.

Die Erhöhung der Bezüge erfolgt in drei Stufen:

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  • Rückwirkend zum 1. April 2026: Anhebung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro (Anwärterbezüge plus 60 Euro).
  • Zum 1. März 2027: Weitere Steigerung um 2 Prozent (Anwärterbezüge plus 60 Euro).
  • Zum 1. Januar 2028: Ein zusätzliches Plus von 1 Prozent (Anwärterbezüge plus 30 Euro).

Die Anpassungen erstrecken sich neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen auch auf die Stellenzulagen sowie erstmals auf sämtliche Erschwerniszulagen. Davon profitieren vor allem die Einsatzkräfte bei der Polizei, der Justiz und der Feuerwehr im Land.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue bewertet den Beschluss positiv: „Mit der gestrigen Entscheidung sorgt der Landtag für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen wird. Damit setzen wir ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten unseres Landes.“

Geld wurde teilweise schon ausgezahlt

Für die Betroffenen bringt der Landtagsbeschluss auch formale Sicherheit. Das Finanzministerium hatte bereits nach dem Regierungsbeschluss im April einen sogenannten Abschlagserlass auf den Weg gebracht. Dadurch konnten die erhöhten Bezüge für die erste Stufe schon mit dem Junitermin ausgezahlt werden. Diese Vorabzahlungen standen unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung, die mit dem aktuellen Beschluss nun endgültig bestätigt wurde.

Verfassungsgemäße Alimentation wird Fall für neue Regierung

Noch keinen Einzug in das Gesetz gefunden haben die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur verfassungsgemäßen Alimentation. Die Karlsruher Entscheidung erfordert laut Ministerium umfangreiche rechtliche Prüfungen und die Ausarbeitung verschiedener Modelle. Eine fundierte Beratung des Themas vor den Landtagswahlen im September sei zeitlich nicht mehr machbar gewesen. Um Verzögerungen bei der regulären Besoldungserhöhung zu vermeiden, habe die Landesregierung die Übernahme des Tarifergebnisses bewusst vorgezogen.

„Für mich steht außer Frage, dass Mecklenburg-Vorpommern eine verfassungsgemäße Besoldung gewährleisten muss. Das habe ich bereits im März deutlich gemacht und daran hat sich nichts geändert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung. Dieser Anspruch lässt sich nur mit der erforderlichen Gründlichkeit erfüllen. Die meisten Bundesländer brauchen dafür noch Zeit“, bekräftigte Geue.

Das Finanzministerium befindet sich dazu bereits im Dialog mit dem Landesrechnungshof, den Gewerkschaften und dem Richterbund, um verschiedene Modelle zu bewerten. Eine endgültige Entscheidung über die gesetzliche Neuregelung zur verfassungsgemäßen Besoldung wird jedoch der neuen Landesregierung und dem kommenden Landtag nach der Wahl im September vorbehalten bleiben.