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Jugendliche mit Softair-Waffe auf Schweriner Marienplatz erwischt

Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

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Schwerin (ots) – Am Sonntagabend endete der Abend für zwei Jugendliche auf dem Schweriner Marienplatz mit Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Gegen 19 Uhr wurden Beamte des Polizeihauptreviers durch die Bildübertragung auf zwei Personen aufmerksam, die anscheinend mit einem waffenähnlichen Gegenstand an der Haltestelle hantierten. Die Polizei reagierte sofort und rückte mit zwei Funkwagen aus. Vor Ort trafen sie auf zwei 15-jährige Ukrainer, von denen einer eine Softair-Waffe bei sich hatte. Der Gegenstand wurde sichergestellt und die Jugendlichen erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Es ist wichtig zu beachten, dass sogenannte Softair-Waffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Lediglich der Besitz ist für volljährige Personen beispielsweise innerhalb der selbst bewohnten Wohnung erlaubt. Die Polizei warnt davor, dass solche Waffen von Außenstehenden schnell für echte Schusswaffen gehalten werden können und zu Ängsten führen können. Daher muss die Polizei immer vom Ernstfall ausgehen und entsprechend reagieren.

Es besteht immer die Gefahr von Missverständnissen und ungewollten Konflikten, wenn Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verwendet werden. Eltern werden dringend gebeten, ihre Kinder über diese Gefahren aufzuklären.

QuellePOL-SN
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