Schwerin – Ein 36-jähriger Deutscher endete am Dienstagmittag während einer Zugfahrt von Hamburg nach Berlin am Schweriner Hauptbahnhof in Polizeigewahrsam. Die Bundespolizei wurde über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn auf den Mann aufmerksam, da er ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war.
Nach Eintreffen der Beamten an Bord des Zuges stellten diese die Personalien des Mannes fest. Dieser äußerte sich verärgert und gab an, ihm sei im Zug das Ticketkaufen verweigert worden. Anschließend begab er sich zum Revier in Schwerin, um Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn zu stellen. Während des Gesprächs mit den Polizisten fühlte sich der Mann durch die Feststellung seiner Identität offenbar genötigt und kündigte eine Beschwerde an.
Bei der Durchsuchung fiel den Beamten eine Kamera auf, mit der der Mann ohne Zustimmung Inhalte aufnahm. Eine Überprüfung der Aufnahmen bestätigte den Verdacht auf eine Verletzung der Privatsphäre. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Schwerin beschlagnahmten die Bundespolizisten die Kamera und leiteten ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen sowie Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein.