Schwerin – Oberbürgermeister Rico Badenschier hat dem am 29. September gefassten Beschluss der Stadtvertretung widersprochen, den Bürgerentscheid zum Spielplatz in der Kieler Straße an einem separaten Termin Ende Januar durchzuführen statt ihn mit dem Termin zur Neuwahl des Oberbürgermeisters zusammenzulegen. Er wurde dazu in einem Schreiben von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums aufgefordert. Durch einen separaten Bürgerentscheid entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von 100.000 Euro. Diese seien vermeidbar und stünden in Widerspruch zur prekären Haushaltslage der Landeshauptstadt.
Es bestehe außerdem kein zwingender sachlicher Grund, den Bürgerentscheid so früh wie möglich durchzuführen. „Das Anliegen des Bürgerbegehrens ist es, den bestehenden Spielplatz in der Kieler Straße zu erhalten und das städtische Grundstück nicht an einen Investor zu verkaufen. Diesem Anliegen schadet ein separater Termin Ende Januar sogar“, pflichtet Badenschier der Argumentation der Kommunalaufsucht bei. Am 25. Januar 2026 sei mit einer niedrigen Wahlbeteiligung zu rechnen, zumal es sich um ein Thema handelt, das vor allem die Lankowerinnen und Lankower ganz direkt betrifft.
„Die Zusammenlegung mit der OB-Neuwahl ist nicht nur weitaus kostengünstiger, sondern sichert dem Bürgerbegehren eine höhere Aufmerksamkeit und voraussichtlich auch eine höhere Wahlbeteiligung“, so das Fazit des Oberbürgermeisters. Die Wahlbeteiligung ist ein entscheidender Gradmesser für den Erfolg eines Bürgerentscheids. Dieser ist nur dann erfolgreich, wenn er von der Mehrheit der gültigen Stimmen positiv beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (§ 20 Abs. 6 Kommunalverfassung MV).
Durch den Widerspruch des Oberbürgermeisters muss sich die Stadtvertretung in ihrer nächsten Sitzung erneut mit dem Termin des Bürgerentscheids befassen. Dabei sind die Hinweise der Kommunalaufsicht zu beachten.