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Staatsanwaltschaft Schwerin beantragt Haftbefehle nach Einbruch

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Amtsgericht Wismar gegen zwei deutsche Staatsbürger Haftbefehle wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen beantragt.

Den Männern im Alter von 41 und 35 Jahren wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages mittels eines mitgeführten Werkzeugs die Tür zum Büroraum des Geschäfts aufgehebelt, anschließend den Büro- und Verkaufsraum durchsucht und aus diesem zahlreiche Uhren und Schmuckstücke im Wert von ca. 10.000,- Euro entwendet zu haben. Einer der Beschuldigten soll bei der Tat ein Reizstoffsprühgerät bei sich geführt haben.

Beide Beschuldigte wurden nach der Tat in unmittelbarer Tatortnähe durch Polizeibeamte aufgegriffen und vorläufig festgenommen. Das von den Beschuldigten in Hosentaschen und Rucksäcke verstaute Diebesgut konnte sichergestellt werden.

Die wegen Eigentumsdelikten mehrfach vorbestraften Beschuldigten werden heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Wismar vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Diebstahl mit Waffen) – Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden.

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