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Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl wegen Totschlags

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Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen einen 44jährigen deutschen Staatsangehörigen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen.

Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, nach einem Streit am Abend des gestrigen Tages in der gemeinsamen Wohnung in Schwerin seine 42jährige Lebensgefährtin mit Tötungsvorsatz mit einem Messer so schwer verletzt zu haben, dass diese noch in der Wohnung verstarb.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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