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Stadt hat Merkblatt überarbeitet

Darauf sollte man beim traditionellen Osterfeuer achten

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Schwerin – Die Osterzeit rückt näher und damit auch die traditionellen Osterfeuer. Die Landeshauptstadt Schwerin weist in diesem Zusammenhang mit einem überarbeiteten Merkblatt auf die bestehenden Regelungen für Osterfeuer im Schweriner Stadtgebiet hin.

Danach gelten in Schwerin ausschließlich Osterfeuer als Brauchtumsfeuer. Sie können in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag an einer offenen Feuerstelle abgebrannt werden. Ein Osterfeuer ist allerdings nur dann als Brauchtumsfeier zulässig, wenn es für eine Vielzahl von Menschen gedacht ist und möglichst zentral und öffentlich zugänglich ist.

Das gemeinsame Osterfeuer ist für viele Schweriner ein wichtiger geselliger Höhepunkt, bei dem man sich trifft und gemeinsam Zeit verbringt. „Diese alte Tradition wollen wir weiterhin ermöglichen. Deshalb haben wir auf Anregungen, Kritik und Hinweise reagiert und unser Merkblatt entsprechend überarbeitet. Bitte lesen Sie diese Handreichung sorgsam durch und denken Sie auch an Ihre Mitmenschen: Damit uns nicht allen die Freude am Osterfeuer vergeht, bitte ich um umsichtigen und verantwortungsbewussten Abrennen des Brauchtumsfeuers“, betont Ordnungsdezernent Silvio Horn.

Grundsätzlich gilt: Osterfeuer müssen schriftlich angezeigt werden bis spätestens zum 22.03.2024 beim Veranstaltungsmanagement der Landeshauptstadt Schwerin:

Landeshauptstadt Schwerin
Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Telefon: 0385/ 545-2410/-2005
E-Mail: ordnungsamt@schwerin.de

Alle zu berücksichtigenden Regelungen und Hinweise sind im „Merkblatt Brauchtumsfeuer“ dargestellt, welches bei Anzeige des Osterfeuers übersandt wird. Das Merkblatt und weitere Informationen rund um das Thema Osterfeuer in Schwerin sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin abrufbar:

https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/ordnung-sicherheit-verkehr/ordnung-sicherheit/Brauchtumsfeuer/

„Wir weisen insbesondere darauf hin, dass lediglich unbehandeltes Holz sowie trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen wie Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfälle und ähnlichen Materialien genutzt werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz oder solchem, welches durch Gebrauch nicht unerheblich kontaminiert ist, wie z. B. Möbel oder vor allem sogenannte Transportpaletten, ist strengstens verboten,“ so Ordnungsdezernent Horn.

Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden, aber spätestens bis 24 Uhr, abgebrannt sein. Außerhalb dieser Zeiträume ist das offene Abbrennen von Feuern in der Landeshauptstadt Schwerin ganzjährig verboten.

Veranstalter von Brauchtumsfeuern sind verpflichtet, den Brandschutz zu beachten und haben sicherzustellen, dass entstandene Brände schnell bekämpft werden können. Um im Gefahrenfall einen Notruf absetzen zu können, muss eine Meldemöglichkeit (Telefon, Handy) in der Nähe vorhanden sein.

Es ist zu beachten, dass die Feuerwehr verpflichtet ist, jeder eingehenden Brandmeldung nachzugehen. Eine vorherige Information der Leitstelle kann diesen Grundsatz nicht aufheben, sofern außenstehende Bürger das Feuer für einen unkontrollierten Brand oder für eine unrechtmäßige Handlung halten.

Die Landeshauptstadt Schwerin wird auch in diesem Jahr wieder Kontrollen der Osterfeuer durchführen und wünscht allen Teilnehmern – mit Sicherheit – ein frohes Osterfest.

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