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Tödlicher Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 20

Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt Anklage

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat beim Schöffengericht des Amtsgerichtes Wismar Anklage gegen einen 30 Jahre alten Mann wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung, der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 02.08.2020 gegen 00:40 Uhr, unter erheblichem Einfluss von Alkohol stehend, zunächst die BAB 1 aus Hamburg kommend in Richtung Lübeck befahren zu haben. Dabei soll er mehrfach nach rechts von der Fahrspur abgekommen sein und beinahe die Leitplanke kollidiert haben. Aufgrund seines Fahrverhaltens wurde er auf dem Parkplatz „Auf dem Karkfeld“ (Bundesautobahn 20) einer Polizeikontrolle unterzogen, wobei er einen Alkoholkonsum verneint, eine Atemalkoholmessung abgelehnt und sein Fahrverhalten mit Schlafmangel erklärt haben soll.

Ihm wird weiter vorgeworfen, anschließend seine Fahrt in Richtung Rostock fortgesetzt und auf Höhe der Autobahnbrücke „Triwalker Graben“ einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem zwei Menschen aus dem unfallbeteiligten Fahrzeug starben und einer verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der alkoholbedingt fahruntüchtige Angeschuldigte dabei mit einer Höchstgeschwindigkeit von 248 km/h ungebremst auf einen auf der rechten Fahrspur fahrenden Pkw Skoda Fabia aufgefahren ist.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

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