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Staatsanwaltschaft Schwerin beantragt Haftbefehl

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Amtsgericht Schwerin den Erlass eines Haftbefehls gegen einen 16-jährigen Deutschen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beantragt.

Der Beschuldigte steht in dem dringenden Verdacht, am Nachmittag des 30.3. einen 25 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen in der Goethestraße in Schwerin mit einem Messer schwer verletzt zu haben.

Zwischen dem Beschuldigten und dem ihm bekannten Geschädigten soll es nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die in einem gegenseitigen Schubsen mündete. Sodann soll der Tatverdächtige ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 18 cm hervorgeholt und dem Geschädigten in Tötungsabsicht in den Oberkörper, die Schulter und das Gesicht gestoßen haben. Die Gründe für diesen Angriff sind nicht bekannt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Geschädigte wurde aufgrund der schweren Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht und dort operiert. Er befindet sich nicht in Lebensgefahr.

Der Beschuldigte ist bereits mehrfach strafrechtlich, unter anderem wegen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten. Er wurde noch gestern dem Haftrichter vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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