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Vorfall in der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz

Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 9.7. Haftbefehl gegen einen 25-jährigen Tunesier wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen.

Der Beschuldigte steht in dem dringenden Verdacht, am 8.7. gegen 4.15 Uhr einen 23 Jahre alten Landsmann in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Stern Buchholz mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Zwischen dem Beschuldigten und dem ihm bekannten Geschädigten soll es nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen zunächst zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Beschuldigte ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 15 cm hervorgeholt und dem Geschädigten, der in das Büro der die Einrichtung betreibenden Malteser Werke flüchtete, mehrfach in den Oberkörper gestochen haben soll. Dabei soll er dem Geschädigten gedroht haben, ihn umzubringen. Durch das Eingreifen von Zeugen im Büro konnten weitere Messerstiche unterbunden werden. Der flüchtende Beschuldigte konnte im Rahmen der Nahbereichsfahndung durch Polizeikräfte gestellt werden.

Die Gründe für diesen Angriff sind nicht bekannt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Geschädigte wurde aufgrund der schweren Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht und dort operiert. Er befindet sich nicht mehr in Lebensgefahr.

Der Bundeszentralregisterauszug enthält für den Beschuldigten keine Eintragungen.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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