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Zwei Schwerinerinnen verlieren hohe Geldbeträge bei Betrugsstraftaten

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Schwerin (ots) – Am 19.2. kam es in Schwerin gegen 18 Uhr zu einem vollendeten Trickbetrug. Hierbei wurde eine 59-jährige deutsche Schwerinerin Opfer einer gängigen Betrugsmasche über den WhatsApp-Messenger. Eine unbekannte Person hatte sich in einer Textnachricht als nahe Angehörige der Geschädigten ausgegeben und um Übernahme einer Rechnung gebeten. Die Geschädigte überwies daraufhin gutgläubig einen vierstelligen Geldbetrag an die Betrüger und verlor so ihr Geld.

Das Kriminalkommissariat Schwerin hat die Ermittlungen aufgenommen.

Am 20.1. kam es in Schwerin gegen 21 Uhr zu einem weiteren Betrug:

Ein unbekannter Tatverdächtiger nahm Kontakt zu einer 67-jährigen Schwerinerin auf und bot ihr einen sechststelligen Kaufpreis für ihre hochwertige Büchersammlung an. Die Geschädigte nahm das scheinbare Angebot an, sollte jedoch vorher eine „Vermittlungsgebühr“ in Höhe von mehreren tausend Euro an den Betrüger zahlen. Sie willigte ein und zahlte das Geld. Hierfür nahm sie sogar noch einen Bankkredit auf, der auf Vermittlung des Betrügers zustande kam. Auch in diesem Fall verlor die gutgläubige deutsche Geschädigte ihr Geld.

Mit den Ermittlungen ist auch hier das Kriminalkommissariat Schwerin beauftragt.

Vertreter dubioser Firmen kontaktieren immer wieder gezielt Besitzer von Brockhaus- oder Bertelsmann-Lexika-Sammlungen unter dem Vorwand, die Sammlung für einen Verkauf in Augenschein zu nehmen und/oder sie mit vermeintlich wertvollen Büchern zu erweitern (sog. *Faksimile). Oftmals wird durch geschickte Gesprächsführung ein Vor-Ort-Termin beim potentiellen Opfern vereinbart. Die Polizei warnt vor der Betrugsmasche, der vornehmlich ältere Menschen zum Opfer fallen.

Welche Methode steckt hinter der Betrugsmasche?
Vertreter dubioser Firmen nehmen zunächst telefonisch Kontakt mit ihren Opfern auf und behaupten dann, entweder die Buchsammlung gewinnbringend an interessierte Sammler veräußern oder den Wert der bereits erworbenen Buchsammlung erheblich steigern zu wollen. Ziel der Vertreter ist es – in beiden Fällen – weitere Exemplare (*Faksimile) zu horrenden Preisen zu verkaufen. Um festzustellen, durch welche Exemplare die bisherige Sammlung ergänzt werden soll, müssen die Vertreter die bereits erworbenen Bücher in Augenschein nehmen.

Das geht natürlich nur bei den potentiellen Opfern zu Hause. Bei diesen Vor-Ort-Terminen werden den Lexika-Besitzern oftmals hohe Summen in Aussicht gestellt, die mit dem Verkauf der Buchsammlung verdient werden könnten – sofern sie beispielsweise ein weiteres kostspieliges Buch erwerben, um ihre Sammlung zu komplettieren. Anschließend wird den Opfern ein Vertrag zum Unterzeichnen vorgelegt. In vielen Fällen bieten die dubiosen Vertreter, wie auch in hier in Schwerin geschehen, die Vermittlung eines Bankkredits zur Finanzierung an.

Die Polizei rät: Lassen Sie sich grundsätzlich nicht zur Unterzeichnung von Verträgen an der Haustür hinreißen. Halten Sie vorher Rücksprache mit Verwandten oder anderen Vertrauenspersonen und gleichen Sie ab, wie hoch der Verkaufswert der entsprechenden Güter tatsächlich z. B. in Antiquariaten oder im Internet ist. Sollten Sie kürzlich Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein, dann machen Sie von ihrem 14-tägigen Rücktrittsrecht gebrauch, erstatten Sie Strafanzeige und wenden Sie sich an den Verbraucherschutz. Sollte es weitere Geschädigte geben, die sachdienliche Hinweise zu Tatverdächtigen oder ihren Methoden geben können, dann können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden und Strafanzeige erstatten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern oder unter https://tinyurl.com/2emzkgln.

*Der Begriff „Faksimile“ wird im heutigen Sprachgebrauch für die originalgetreue Nachbildung eines historischen Dokuments genutzt.

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