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Bundesrat spricht sich für Pelztierhaltungsverbot aus

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Bonn – Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, der sich dafür ausgesprochen hat, ein Verbot der Haltung und der Tötung von Pelztieren zur Pelzgewinnung in das Tierschutzgesetz aufnehmen zu lassen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatten die Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht. Die Tierschützer fordern nun den Bundestag auf, der Änderung des Tierschutzgesetzes ebenfalls zuzustimmen.

„Wir loben den politischen Vorstoß von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz und freuen uns, dass auch der Bundesrat sich für ein in Deutschland lange überfälliges Verbot der Pelztierhaltung ausspricht“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir fordern den Bundestag auf, nun ebenso schnell zu handeln, damit nicht weitere Hunderttausende Pelztiere ihr Leben für den Luxuswahn mancher Menschen lassen müssen.“

Der Bundesrat hatte sich bereits bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes für ein Verbot der Pelztierhaltung ausgesprochen. Die Bundesregierung berücksichtigte diesen Vorstoß damals nicht. Gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die seit 2011 größere Gehege für Pelztiere vorschreibt, hatten sich viele der Pelzfarmer gewehrt und Klage eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte im vergangenen Dezember einer Nerzfarmerin Recht gegeben, dass die Vorgaben dieser Verordnung ihr wirtschaftliches Überleben zu sehr gefährden würden und deswegen nicht umgesetzt werden müssen, außer sie werden in ein vom Bundestag abgesegnetes Gesetz überführt. Als Reaktion auf das Urteil hat Schleswig-Holstein die Forderung nach einem Pelzfarmverbot erneut in den Bundesrat eingebracht. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte sich dem Antrag angeschlossen. Die Entscheidung, ob ein Verbot tatsächlich gesetzlich in Kraft tritt, liegt jetzt beim Bundestag.

Tötung zur Pelzgewinnung nicht verhältnismäßig

Ein mögliches Verbot von Pelzfarmen wird darauf gestützt, dass das Töten von Tieren zur reinen Fellgewinnung keinen vernünftigen Grund gemäß Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes darstellt. Allerdings soll den noch verbliebenen acht Nerzfarmen in Deutschland eine Übergangsfrist von zehn Jahren gestattet werden – aus Tierschutzsicht eine lange Zeit. „Bei den Farmbetreibern stehen rein wirtschaftliche Interessen im Vordergrund“, sagt Schröder. „Das Leid der Tiere ist ihnen gleichgültig.“ Nerze sind auf engstem Raum eingepfercht, ohne jede Bademöglichkeit, Naturboden oder sonstige notwendige Strukturen. Verhaltensstörungen, Verletzungen und Todesfälle sind so an der Tagesordnung. „Es wird Zeit, dass wir diese grausame Tierqual endlich beenden.“ Zahlreiche Länder, wie Großbritannien, Österreich, Slowenien oder Kroatien, haben die Pelztierhaltung bereits verboten.

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