- Anzeige -

58 Parteien und politische Vereinigungen bei der Bundestagswahl

- Anzeige -

WIESBADEN – Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 17. Juni 2013, 18.00 Uhr haben 58 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2013 beteiligen wollen.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt beim zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleiter einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.

Im Einzelnen haben folgende Parteien und politischen Vereinigungen ihre Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter eingereicht (Reihenfolge nach Eingang):

1.     FWD Freie Wähler Deutschland
2.     MDU Muslimisch Demokratische Union
3.     (keine Kurzbezeichnung) Bündnis 2013 – Die Reformer
4.     Die PlanetBlauen WasserPartei Deutschland-WPD
5.     DR Deutsches Reich
6.     DIE VIOLETTEN Die Violetten
7.     BP Bayernpartei
8.     Deutsche Konservative DEUTSCHE KONSERVATIVE PARTEI
9.     CM CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten
10.    Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung
11.    Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
12.    (keine Kurzbezeichnung) Eurowählergemeinschaft
13.    FAMILIE Familien-Partei Deutschlands
14.    FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
15.    RENTNER RENTNER Partei Deutschland
16.    REP DIE REPUBLIKANER
17.    Bündnis 21/RRP Bündnis 21/RRP
18.    pro Deutschland Bürgerbewegung pro Deutschland
19.    KPD Kommunistische Partei Deutschlands
20.    (keine Kurzbezeichnung) Erste Partei des Volkes
21.    FRÜHLING Frühling-in-Deutschland e. V.
22.    PdB Partei der Bedrängten
23.    (keine Kurzbezeichnung) DIE RECHTE
24.    NEIN! NEIN!-Idee
25.    DGP Die GERADE Partei
26.    Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,Die PARTEI Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
27.    ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei
28.    DUW Demokratische Unabhängige Wählervereinigung
29.    BGD Bund für Gesamtdeutschland
30.    BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
31.    DND Die Neue Demokratie
32.    Aufbruch C Aufbruch C
33.    DNV Deutsche Nationalversammlung
34.    SU SustainableUnion
35.    PBC Partei Bibeltreuer Christen
36.    AfD Alternative für Deutschland
37.    U.d.M. Union der Menschlichkeit
38.    BIG Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
39.    GMD Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland
40.    IDPD Immigranten-Deutsche-Partei Deutschlands
41.    DKP Deutsche Kommunistische Partei
42.    MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
43.    PSG Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten  Internationale
44.    PIRATEN Piratenpartei Deutschland
45.    (keine Kurzbezeichnung) Jahw Partei
46.    B Bergpartei, die "ÜberPartei"
47.    (keine Kurzbezeichnung) DIE ALTERNATIVEN
48.    (keine Kurzbezeichnung) Partei der Nichtwähler
49.    PARTEI DER VERNUNFT Partei der Vernunft
50.    IDU Islamische Demokratische Union
51.    DA DIE AKTIVEN
52.    APPD Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands
53.    DIE FRAUEN Die feministische Partei DIE FRAUEN
54.    GRAUE PANTHER GRAUE PANTHER Deutschland
55.    (keine Kurzbezeichnung) DIE.NÄCHSTEN
56.    Alternative Partei Alternative Partei
57.    NM NEUE MITTE
58.    DGP Deutsche Gerechtigkeits Partei

Über die Anerkennung dieser Vereinigungen als Parteien entscheidet der Bundeswahlausschuss am 79. Tag vor der Bundestagswahl (§ 18 Absatz 4 Bundeswahlgesetz). Die öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses findet am Donnerstag, den 4. Juli 2013, 11.00 Uhr und am Freitag, den 5. Juli 2013, 9.00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.

Wahlvorschläge müssen bis zum 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 26. Juli 2013.

- Anzeige -

Neueste Nachrichten

- Anzeige -

weitere Meldungen

- Advertisement -