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Coronavirus: Bund und Länder beschließen Kontaktverbot

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Berlin/Schwerin – Die Bundeskanzlerin und die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in einer Telefonkonferenz auf ein Kontaktverbot in Deutschland verständigt. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Weiterhin verständigten sich der Bund und die Länder darauf, dass alle Restaurants und gastronomischen Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Weiter möglich bleiben Lieferdienste und ein Außerhausverkauf. Diese Regelung ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt.

Außerdem wurde vereinbart, dass Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel die Fußpflege für Diabetiker bleiben weiter möglich.

Über diese Beschlüsse hinaus hat sich die Landesregierung entschieden, dass die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen werden. Das Kontaktverbot soll bereits ab morgen gelten, die Schließung der Läden und Einrichtungen ab morgen (23.03.2020) 20 Uhr, damit sich die betroffenen Betriebe vorbereiten können. Die dafür notwendigen Beschlüsse wird das Kabinett morgen in einer telefonischen Sitzung treffen.

„Wir sind sehr dankbar, dass sich die meisten Bürgerinnen und Bürger an die bisher beschlossenen Regeln halten. Es sind jetzt aber weitere Maßnahmen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und zu verlangsamen. Wir appellieren dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Familien oder der eigenen Lebensgemeinschaft auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es muss alles getan werden, damit die Ausbreitung verlangsamt wird und wir nicht in eine Situation kommen, in der die Ärztinnen und Ärzte und die Krankenschwestern und Pfleger die Schwererkrankten nicht mehr angemessen behandeln können“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die heutigen Beschlüsse.

„Wichtig ist: Alle Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich weiter die Möglichkeit zum Supermarkt, zum Arzt oder zur Arbeit zu gelangen. Auch private Aktivitäten wie Spaziergänge oder Sport im Freien sind weiter möglich. Achten Sie bitte auf den notwendigen Sicherheitsabstand von 2 Metern! Und beachten Sie unbedingt die Regeln zur Personenzahl“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir danken den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten wie zum Beispiel Verkäuferinnen und Verkäufer sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen“, fügte die Ministerpräsidentin hinzu. (PM)

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