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Unerlaubte Telefonwerbung nicht zu stoppen?

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Schwerin – Die Ergebnisse der bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen liegen vor.

Im Oktober 2013 trat das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Seitdem sind telefonisch geschlossene Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen nur noch wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Trotzdem stellen aggressive Verkaufsmaschen am Telefon weiterhin ein Ärgernis dar.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 15. November 2015 haben knapp 5.500 Verbraucher an einer bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen zum Thema „unerlaubte Telefonwerbung“ teilgenommen. Die Auswertung ergab, dass über 90 Prozent der Befragten Werbeanrufe erhalten. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen gab an, dass sie einer Telefonwerbung zuvor nicht zugestimmt haben. Es wurde deutlich, dass die Gefahr für Verbraucher, durch offensive Verkaufstaktiken am Telefon überrumpelt zu werden, weiterhin besteht. Hierauf weisen auch 19.500 Beschwerden hin, die in der gleichen Zeit bei den Verbraucherzentralen zum diesem Thema eingingen.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen weiter, dass nach wie vor Anbieter von Gewinnspielen unerwünschte Werbeanrufe tätigen. „Bezeichnend ist jedoch, dass Werbeanrufe durch Telefonanbieter oder Energieversorger nun im Verhältnis deutlich zugenommen haben“, so Stephan Tietz, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Diese Branchen wurden von der Gesetzesänderung nicht erfasst. „Daher ist es erforderlich, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden“, fordert der Jurist.

Bei Problemen und Fragen kann man sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern wenden.

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