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Konkrete Hilfen für Schwangere

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Nordwestmecklenburg – Schwanger sein, ist für viele Frauen eine schöne Erfahrung. Aber die neue Situation ist auch mit vielen Fragen verbunden. „Wie organisiere ich mein Leben mit (noch) einem Kind?” „Was sagt der Arbeitgeber?” „Wie plane ich die Elternzeit?” „Wie läuft das mit dem Elterngeld?” „Was mache ich, wenn ich nicht verheiratet bin – Gibt es finanzielle Unterstützung?”

Diese und viele andere Fragen beantworten die Beraterinnen in den Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis Nordwestmecklenburg, deren Anzahl sich seit Beginn des Jahres auf fünf erhöht hat. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung zu finanziellen Hilfen wie beispielsweise zur Bundesstiftung „Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens“. Diese Stiftung will hilfebedürftigen Schwangeren mit einer finanziellen Unterstützung den Start in die neue Familienphase erleichtern. Damit können Aufwendungen bezahlt werden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt des Kindes entstehen, zum Beispiel Umstandskleidung, ein Kinderwagen oder Babyerstausstattung. Einen Stiftungsantrag können Schwangere mit einem geringen eigenen oder Familieneinkommen stellen oder, wenn sie Sozialleistungen wie ALG II oder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen. In den Schwangerschaftsberatungsstellen wird der Antrag aufgenommen, die Einkommenssituation geprüft und der Antrag an die Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“ weitergeleitet. Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Pro Schwangerschaft darf nur ein Antrag gestellt werden. Aber natürlich kann ein Antrag erneut gestellt werden, wenn ein weiteres Kind unterwegs ist.

Bei allen Fragen vereinbaren Sie gerne einen Termin bei einer der unten genannten Schwangerschaftsberatungsstellen.

Jede Beratung ist kostenlos. Die Beraterinnen helfen gerne und unterliegen der Schweigepflicht.

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