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Verbrennen nur von Gartenabfällen gestattet

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Wismar (ots) – Pünktlich zum Beginn des Monats Oktober sieht man wieder überall Qualmwolken aufsteigen. Das je nach Satzung oder Verordnung gestattete Verbrennen von Gartenabfällen führt wie jedes Jahr auch zu vielen Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Feuerwehreinsätzen die in der weiteren Folge für den Betroffenen recht teuer werden können.

Am Mittwoch wurden gegen 15:42 Uhr in Klütz zwei Männer in einer Kleingartenanlage dabei festgestellt, wie sie einen ganzen Schuppen und Sperrmüll verbrannten. Das Feuer hatte eine Ausdehnung von 12 qm. Im Feuer konnte u.a. das Metallgestell einer Couch festgestellt werden. Neben dem Feuer standen ein weiterer Sessel und ein 3 x 3 m großer Haufen mit Sperrmüll und Autoreifen zum Verbrennen bereit. Der Betroffene wurde aufgefordert das Feuer zu löschen. Auf Nachfrage gab der Gartenbesitzer an, nicht zu wissen, dass das Verbrennen illegal sei und wohin er mit dem Müll sonst hätte hinsollen. Am Donnerstag ereignete sich gegen 14:45 Uhr ein weiterer Fall im Bereich Dalberg-Wendelsdorf. Hier stellten die Beamten fest, dass alte Dachlatten auf das Feuer geworfen wurden. Auch hier folgte für den Betroffenen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Die Polizei wird im Rahmen der Streifentätigkeit immer wieder einzelne Feuer hinsichtlich möglicher Umweltverstöße überprüfen.

Personen, die Gartenabfälle verbrennen wollen, sollten sich zunächst genau über die jeweils geltenden Vorschriften informieren.

Sperrmüll kann zu einem Abfall- und Entsorgungsbetrieb hingebracht oder mit einer Karte zweimal jährlich vor Ort abgeholt werden. Für den Landkreis Nordwestmecklenburg lautet der Kontakt für die

Abfallwirtschaft:

www.nordwestmecklenburg.de<http://www.nordwestmecklenburg.de> TelNr.:03881-784311 und für die Hansestadt Wismar:

www.evb-wismar.de<http://www.evb-wismar.de> TelNr.: 03841-283055 für den Abfallwirtschaftshof Müggenburg

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