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In Schweriner Schulen nach den Winterferien weiter keine Präsenzpflicht

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Schwerin – In den Einrichtungen der Kinderbetreuung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) ist die seit Mitte Dezember bestehende Schutzphase zu Ende gegangen. Ab Montag, dem 22. Februar 2021 findet in der Landeshauptstadt Schwerin die Kindertagesbetreuung wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Die Stadt setzt damit die jüngsten Beschlüsse des MV-Gipfels um. Diese Beschlüsse sehen einen Stufenplan vor, der sich am aktuellen Infektionsgeschehen orientiert.

„Bei der gegenwärtigen Inzidenz in der Landeshauptstadt Schwerin bedeutet das, dass alle Eltern ab Montag wieder ihre Kinder in die Kitas und zur Betreuung zu den Kindertagespflegepersonen bringen können. Der Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen entfällt. Es gelten dennoch strenge Hygieneregeln“, so der zuständige Dezernent für Jugend, Schule und Soziales Andreas Ruhl.

Die Schweriner Schulen können nach den Winterferien noch nicht zur Präsenzpflicht zurückkehren. „Im Interesse der Schülerinnen und Schüler möchten wir so schnell wie zum Präsenzbetrieb in den Schulen zurückkehren“, sagt Schuldezernent Andreas Ruhl: „Dazu muss Schwerin stabil unter die Inzidenz von 50 kommen und dort auch bleiben.“
Wegen der aktuell noch immer über 80 liegenden 7-Tage-Inzidenz gilt nach dem Stufenplan des Landes (Inzidenz von 50 – 150) in der Grundschule und den 5. und 6. Klassen weiterhin die freiwillige Präsenz.

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.

Auch in den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Auch dort wird für die Abschlussklassen Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt, kann aber auch über die Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen werden.

Aktuelle  Informationen immer unter www.schwerin.de/coronavirus 

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