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Mutmaßlicher Brandstifter in Untersuchungshaft

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Ludwigslust Haftbefehl gegen einen 39 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Brandstiftung erlassen und am 20.4. den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der mehrfach vorbestrafte und unter Führungsaufsicht stehende Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, am 19.04.2021 in Lübz in der Kleingartenanlage „Erlengraben“ vorsätzlich ein Gartenhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Brand gesetzt zu haben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000,00 Euro.

Personen kamen bei dem Feuer nicht zu Schaden.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
§ 306 StGB (Brandstiftung)
Wer fremde Gebäude oder Hütten … in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. 

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