- Anzeige -

Zoo ändert Öffnungszeiten, Testmöglichkeit samstags, sonntags und an Feiertagen

- Anzeige -

Schwerin – Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht die Vorlage eines negativen Corona-Testes für den Zoobesuch vor, sollte sich der lokale Inzidenzwert oberhalb der 100er Marke bewegen.

Das ist für die Landeshauptstadt seit einiger Zeit der Fall und eine Unterschreitung ist nicht unmittelbar zu erwarten. „Die Ergänzung einer Testpflicht vor einem Zoobesuch ist eine Ergänzung zu einem bereits sehr umfangreichen Auflagenpaket, das wir bewältigen und unsere Besucher ertragen müssen. Wir haben uns die Entwicklung nun eine Woche angeschaut und müssen einen massiven Einbruch der Besucherzahlen feststellen.“ so der Zoodirektor Tim Schikora. „Wir bedauern die erheblichen Einschränkungen sehr und bitten um das Verständnis der Zoogäste. Wir wünschen uns sehr, dass die Besucher wieder zahlreich kommen. Das Fernbleiben zur Hauptsaison trotz Öffnung ist für uns eine Katastrophe.“

Daher hat sich der Zoo zur Einschränkung der Öffnungszeiten entschließen müssen. Ab dem 10.5. bleibt der Zoo vorerst montags bis donnerstags geschlossen. An Freitagen, Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen öffnet der Zoo zur gewohnten Zeit wieder seine Pforten.

An den Wochenenden und Feiertagen gibt es für die Zoogäste nun die Möglichkeit, sich auf dem Zooparkplatz auf eine COVID-19-Infektion testen zu lassen und so den erforderlichen Nachweis einer Negativtestung zu erhalten. Unterstützung erhält der Zoo hierbei vom Deutschen Roten Kreuz.

„Die stark rückgängigen Besucherzahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Hürden für einen Zoobesuch sind unseren Gästen offenbar zu hoch,“ konstatiert der Aufsichtsratsvorsitzende Silvio Horn. „Wir tun das nicht gern, aber die Einschränkungen der Öffnungszeiten ist unter den gegenwärtigen Bedingungen eine betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahme, um die Ressourcen zu schonen und die eigenen Kosten im Griff zu halten.“

Neben der Vorlage eines negativen Testergebnisses (ab dem 6. Lebensjahr), gilt auch der Nachweis einer zweiten Impfung, die jedoch mindestens 14 Tage zuvor stattgefunden hat. Auch für von einer Corona-Infektion genesene Person ist keine Testung erforderlich, sodenn diese Infektion bereits sechs Monate ausgeheilt ist und eine erste Impfung vor bereits 15 Tagen erfolgte. Beides muss mit amtlichen Dokumenten nachgewiesen werden. Zudem ist der Zoo verpflichtet, die Kontaktdaten der Gäste zur etwaigen Nachverfolgung zu erfassen, das ist auch durch die Nutzung der Luca-App möglich. Im Eingangsbereich sowie vor den Verkaufsstellen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung. Im übrigen Gelände des Zoos besteht diese Pflicht nicht, es gelten jedoch die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

- Anzeige -

Neueste Nachrichten

- Anzeige -

weitere Meldungen

- Advertisement -