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AOK Nordost übernimmt HPV-Schutzimpfung ab dem 9. Lebensjahr

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Potsdam – Jetzt können Mädchen noch früher als bisher, nämlich ab dem 9. Lebensjahr, gegen Humane Papillomviren (HPV) geimpft werden. Bisher sah der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Vorsorgeimpfung im Alter von 12 bis 17 Jahren vor. „Mit der Erweiterung des Impfzeitraumes ist die Chance nun größer, dass sich insgesamt mehr Mädchen und junge Frauen impfen lassen“, begrüßt Harald Möhlmann, Geschäftsführer Versorgungsmanagement der AOK Nordost, die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Die Infektion mit HPV erfolgt vor allem über den Sexualkontakt. Einen wirksameren Impfschutz haben junge Mädchen und Frauen, wenn sie sich bereits vor dem ersten Geschlechtsverkehr impfen lassen. Um hierfür ein möglichst breites Zeitfenster zu öffnen, hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen, das Impfalter auf 9 bis 14 Jahre zu erweitern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der in der Schutzimpfungs-Richtlinie regelt, für welche Impfungen ein Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen besteht, ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Impfempfehlung gilt nun regelhaft für 9- bis 14-Jährige. „Darüber hinaus können Mädchen und junge Frauen bis 18 Jahre natürlich fehlende Impfungen nachholen oder vervollständigen“, ergänzt Harald Möhlmann.

Unterstützt wird dieses Anliegen durch das kostenfreie Gesundheitsprogramm „AOK Junior“ der AOK Nordost, insbesondere durch die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche U11 (9-10 Jahre) und J2 (16-17 Jahre).

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