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Backhaus: Einseitige Darstellung der taz zur Bio-Elterntierhaltung

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Schwerin – Mit Bezug zum Artikel der taz „Nicht unter freiem Himmel“ vom 04.11.2014 äußert Minister Dr. Backhaus sein Unverständnis über die einseitige und teilweise falsche Berichterstattung.

So werde u.a. dem Verbraucher suggeriert, dass mit einer Nichtgewährung des Grünauslaufs eine einfache und billige Erzeugung im Biobereich umgesetzt und von den Behörden befördert werden soll. Das ist schlichtweg falsch und nimmt in keinster Weise Bezug auf die Verantwortung in diesem Bereich. Richtig ist, dass in Mecklenburg-Vorpommern Kriterien entwickelt wurden, die einen Grünauslauf in der Bio-Elterntierhaltung im Rahmen eines Probelaufs unter Gewährleistung der sehr hohen tiergesundheitlichen Anforderungen umsetzen sollen. Dabei nimmt Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle ein, die in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen erfolgt, bei der weder Minister Meyer Minister Backhaus oder Minister Backhaus Minister Meyer unter Druck setzt. Wesentliches Ziel sind fachliche Lösungen die zügig umgesetzt werden und nicht eine Polemik oder gegenseitiger Besserwisserei.

In MV gibt es erstmalig eine Elterntierhaltung für Legehennen in einem Umfang, der Kreisläufe in der Ökotierhaltung weiter schließt und Anreize auch für andere Unternehmen in Deutschland und Europa setzt, die bisher praktizierte Ausnahmeregellung der Verwendung konventioneller Küken im Jahr 2015 zu beenden.

Die rechtliche Hintergrund ist aber durchaus sehr komplex: Für die Teilnahme am innereuropäischen Handel benötigen Zucht- und Vermehrungsbetriebe, das sind auch Elterntierhaltungen und Brütereien, eine Zulassung nach der EU-Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung. Dabei müssen die Einrichtungen u. a. nach Lage und Anordnung geeignet sein, um die Einschleppung von Krankheitserregern zu verhindern oder im Falle eines Ausbruchs diese einzudämmen. Ferner müssen die Einrichtungen gute Hygienebedingungen bieten und die Gesundheitskontrolle ermöglichen. Gerade an Elterntierhaltungen sind sehr hohe hygienische Anforderungen zu stellen, um Küken mit einem hohen und stabilen Gesundheitsstatus zu erzeugen.

Die Anforderungen an die ökologische Elterntierhaltung bei Geflügel sind derzeitig dahingehend nicht spezifisch in der EG-Öko-VO geregelt. Die Regelung zum überdachten Auslauf erfolgt in Deutschland auf der Basis einer Länderabstimmung u.a. bereits bei der Haltung von Elterntieren für Mastgeflügel, wie sie beispielsweise in Niedersachsen seit längerem praktiziert wird. Die Umsetzung ist auf die hohen Hygieneanforderungen, die sich auch in den EU-rechtliche Regelungen wiederspiegeln. Unter Bezug auf bestehende Regelungen, die mit den Bundesländern und den Ökoverbänden, vertreten durch den Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft abgestimmt sind, ist die Mindestfläche pro Tier im überdachten Auslauf mindestens 1.000 cm2.

Mecklenburg-Vorpommern hat am 03.11.2014 einen Grünauslauf bei Bio-Elterntierhaltung unter streng definierten Kriterien erlaubt. In einem Pilotvorhaben sollen hierzu Erfahrungen gesammelt werden. Kriterien dabei sind u.a. dass in einem Radius von 1000 m Umkreis um das Freigelände keine andern Freilandhaltungen für Geflügel betrieben werden dürfen, keine Rastplätze, Überwinterungsplätze oder Brutplätze für Wildvögel liegen, keine Seen oder sonstigen Gewässer, die von Wildvögel genutzt werden, vorhanden sein dürfen und keine Taubenhaltungen ansässig sein darf.

Des Weiteren darf in einem Radius von 1000 m Umkreis um das Freigelände keine Geflügelgülle (Hühnertrockenkot) zum Beispiel als Dünger gelagert oder ausgebracht werden. Mit diesen Kriterien setzt Mecklenburg-Vorpommern für gesamt Europa Maßstäbe, die die strengen Regelungen der EU sowohl für das Tierseuchenrecht als auch die ökologische Wirtschaftsweise umsetzbar machen sollen.

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