Stralsund – Die Sommerferien stehen vor der Tür, und viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern planen eine Reise ins Ausland. Damit es bei der Rückkehr keine bösen Überraschungen gibt, informiert der Zoll über wichtige Reise- und Einfuhrbestimmungen – etwa zu Souvenirs, Genussmitteln oder Artenschutz.
Ein kompakter Überblick steht online zur Verfügung:www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de
In der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erfahren Urlauber, welche Waren sie bedenkenlos einführen dürfen, bei welchen Mengen Grenzen gelten und von welchen Mitbringseln besser Abstand genommen werden sollte – insbesondere dann, wenn es sich um geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus handelt.
Mengen- und Wertgrenzen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Ägypten, Großbritannien) sowie bestimmten Sondergebieten (z. B. Kanarische Inseln, Helgoland) gelten folgende Freigrenzen – jeweils für den privaten Gebrauch und pro Person:
Tabakwaren (ab 17 Jahren):
– 200 Zigaretten oder
– 100 Zigarillos oder
– 50 Zigarren oder
– 250 Gramm Rauchtabak oder
– eine anteilige Kombination
Alkohol (ab 17 Jahren):
– 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder
– 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 % Vol. oder
– anteilige Kombination dieser Mengen sowie
– 4 Liter Wein (nicht schäumend) und
– 16 Liter Bier
Arzneimittel: in der dem persönlichen Bedarf entsprechenden Menge
Kraftstoff: im Haupttank sowie bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
Andere Waren (z. B. E-Zigaretten-Liquids):
– bis 300 Euro Warenwert (bei Landreisen)
– bis 430 Euro (bei Flug- oder Seereisen)
– bis 175 Euro (bei Reisenden unter 15 Jahren)
Waren mit Mengenbegrenzung zählen nicht zum Gesamtwarenwert.
Reisen innerhalb der EU
Innerhalb der EU gibt es grundsätzlich keine Einfuhrbeschränkungen. Eine Ausnahme bilden Genussmittel wie Alkohol, Tabakwaren oder Kaffee, für die nationale Verbrauchsteuern gelten. Hier gelten Richtmengen, um eine private Nutzung glaubhaft zu machen.
Artenschutz beachten
Souvenirs aus Korallen, Elfenbein, Schlangenleder oder Schildpatt sind nicht nur problematisch, sondern in vielen Fällen illegal. Der Handel mit geschützten Arten wird streng verfolgt. Verstöße können mit hohen Geldbußen oder Strafen geahndet werden, und die Ware wird in der Regel eingezogen.
Der Zoll rät
Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund, warnt: „Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben und es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen beim Zoll gibt, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren. Denn auch im Reiseverkehr gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“