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Ursache klar: Tod eines Strafgefangenen in der JVA Bützow

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Bützow – Seit einigen Jahren nimmt der Konsum von gefährlichen synthetischen Substanzen wie „Spice“ bundesweit zu. Die sogenannten „Legal Highs“ sind Mischungen, die zurzeit vom Bundesbetäubungsmittelgesetz nicht erfasst werden. Außerdem sind die noch nicht strafbaren, aber äußerst gesundheitsgefährdenden synthetischen Mixe schwer nachweisbar. Bereits auf der Justizministerkonferenz im Jahr 2014 forderten die Justizminister der Länder, dass das Gesetz entsprechend ergänzt werden muss.

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat in seinen Justizvollzugsanstalten vor einem Jahr bereits die Kontrollen der Besucher verschärft. Um das Einschmuggeln von Substanzen zu verhindern, die im Vollzug verboten sind, kommen beim Besuch auch öfter Trennscheiben zum Einsatz. Inhaftierte werden verstärkt über die Gefahren von „Spice“ aufgeklärt, die Vollzugsmitarbeiter wurden geschult, so dass sie einige Verdachtsfälle rechtzeitig erkennen und reagieren konnten.

Trotz aller Präventionsanstrengungen hat der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern einen Todesfall wegen „Vergiftung durch Aufnahme eines sogenannten synthetischen Cannabinoids“ (Institut für Rechtsmedizin Rostock) zu verzeichnen. Der 29-jährige Strafgefangene der JVA Bützow, der am 14. Januar 2016 verstarb, hatte „Spice“ eingenommen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen zur Todesursache eingestellt.

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