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17-Jähriger leistet Widerstand in zwei Städten

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Neustrelitz/ Penzlin (ots) – Am 25.2. kam es zu zwei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte.

In Neustrelitz wurde am 25.2. gegen 15.40 Uhr ein 17-jähriger Ladendieb während der Anzeigenaufnahme beleidigend und handgreiflich gegenüber zwei Beamten des Polizeihauptrevieres.

Im Zuge der Sachverhaltsklärung wurde der 17-Jährige mit auf das Polizeihauptrevier Neustrelitz genommen, wo er fortwährend verbal aggressiv war und daraufhin aktiven Widerstand leistete. Durch die Beamten musste er zu Boden gebracht und fixiert werden. Trotz der Fixierung am Boden behielt der 17-Jährige die Aggressivität bei, beleidigte und bedrohte zudem weiterhin die Beamten.

Die Beamten wurden bei dem Widerstand nicht verletzt.

Der 17-Jährige erlitt eine Schürfwunde in seinem Gesicht.

Nach der Abarbeitung des Sachverhaltes wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

In den Abendstunden des 25.02.2022 wurden die Warener Beamten zu einem Sachverhalt nach Penzlin gerufen, in welchem es zu einer Körperverletzung kam.

Im Rahmen der Sachverhaltsklärung stellte sich heraus, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um den 17-Jährigen handelt, welcher zuvor diverse Widerstandshandlungen gegen die Neustrelitzer Beamten ausübte. Auch in diesem Fall verhielt er sich verbal aggressiv und beleidigte und bedrohte die Beamten aus Waren. Dem 17-Jährigen wurden die polizeilichen Maßnahmen erläutert, woraufhin er die Beamten angriff, indem er mit den Fäusten in Richtung der Beamten schlug. Er musste daraufhin durch die Beamten zu Boden gebracht und fixiert werden. Trotz der Fesselung behielt der Mann die Aggressivität bei und versuchte anschließend die Beamten mit Fußtritten zu verletzen.

Auf Grund des psychischen Zustandes und der Aggressivität wurde der 17-Jährige zur weiteren Untersuchung mit einem Rettungswagen in das Klinikum nach Neubrandenburg gebracht.

Zwei Beamte des Polizeihauptrevieres Waren wurden bei der Widerstandshandlung an der Schulter sowie an der Hand verletzt und sind derzeit nicht dienstfähig.

QuellePOL-NB
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