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Straftaten im Straßenverkehr

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Wismar (ots) – Mehrere Straftaten im öffentlichen Straßenverkehr konnten die Mitarbeiter der Polizeiinspektion Wismar in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag feststellen. Am Mittwochabend führte eine Funkwagenbesatzung gegen 19:55 Uhr eine Verkehrskontrolle auf der L103 in Höhe des Gewerbegebietes Kritzow bei Wismar durch. Bei der Kontrolle eines 26-jährigen Opel-Fahrers konnte der Mann den Beamten keine Zulassungsbescheinigung für den Pkw vorlegen.

Im Rahmen der Überprüfung des Fahrzeuges stellten die Polizisten fest, dass der Opel wegen des fehlenden Versicherungsschutzes zur Zwangsstilllegung ausgeschrieben war. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt und gegen den Fahrer und zudem gegen den 34-jährigen Fahrzeughalter wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen die Abgabenordnung gefertigt.

Gegen 23:00 Uhr ereignete sich in der Ernst-Thälmann-Straße in Selmsdorf in Richtung der B 104 ein Unfall. Der Fahrer hatte hier3,01 Promille Atemalkohol. (Meldung bereits über OTS gesteuert)

Um 23:25 Uhr erhielt eine Funkwagenbesatzung den Auftrag zur Kreisstraße 42 zwischen Lübstorf und Seehof zu fahren. Hier sei es zuvor zu einem Verkehrsunfall gekommen. Auf der Anfahrt zur Unfallstelle konnten die Polizisten das Unfallfahrzeug in Höhe der Ortslage Hundorf feststellen. Dieser war bereits von einem anderen Pkw mit einem Abschleppseil von der Unfallstelle entfernt worden. Die Fahrzeugführerin gab den Beamten daraufhin an, dass sie bereits gegen 23:15 Uhr den Unfall hatte. Die 21-jährige Fahrerin schilderte den Unfall so, dass die die Kreisstraße von Seehof kommend in Richtung Lübstorf befuhr.

Kurz hinter dem Ortsausgang Seehof kam sie, da sie unter der Einwirkung von Alkohol stand, nach rechts von der Fahrbahn ab, streifte einen Straßenbaum, geriet in der weiteren Folge nach links von der Fahrbahn ab, streifte hier ebenfalls einen Straßenbaum und kam dann auf der rechten Fahrbahnseite zum Stehen. Am Pkw Honda entstand ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro. Da der Pkw im Anschluss nicht mehr fahrbereit war, holte sich die Frau zunächst private Unterstützung. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei der 21-Jährigen einen Wert von 1,08 Promille. In der weiteren Folge wurden der Führerschein sichergestellt, eine Blutprobe entnommen, eine Strafanzeige gefertigt und der Pkw geborgen.

Durch eine Hinweisgeberin erhielt die Polizei am frühen Donnerstagmorgen gegen 01:30 Uhr die Information, dass ein vermutlich betrunkener Fahrzeugführer in einem VW das Tankstellengelände "Fuchsberg" auf der A 20 in Fahrtrichtung Lübeck verlassen hatte. Das Fahrzeug konnte durch eine Funkwagenbesatzung auf Höhe der Anschlussstelle Wismar-Mitte festgestellt und verfolgt werden. Noch vor der Anschlussstelle Bobitz konnte der Pkw an der Raststätte "Bretthäger Wisch" angehalten und kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass der 28-jährige Fahrer einen Atemalkoholwert von 1,08 Promille hatte.

Bei der Beatmung des Atemalkoholmessgerätes auf dem Revier in Grevesmühlen war der Atemalkoholwert auf 1,16 Promille gestiegen. Da sich nun der Wert im strafbaren Bereich (ab 1,1 Promille) i. S. des § 316 StGB befand, folgte eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus in Grevesmühlen. Im Anschluss wurde der Mann belehrt und aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Zur Gefahrenabwehr stellten die Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher. Eine Fertigung der Strafanzeige und die Information an die Führerscheinstelle folgten. Die Beamten gaben an, dass der VW vor der Kontrolle auf der A 20 mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 150 km/h fuhr.

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