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Staatsanwaltschaft Schwerin stellt Haftantrag:„Neue Betreiber“ alter Gaststätte

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 58jährigen deutschen und einen 33jährigen italienischen Staatsangehörigen Anklage wegen Betruges in sechs besonders schweren Fällen beim Amtsgericht Schwerin, Schöffengericht, erhoben und gleichzeitig Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gestellt.

Den zuletzt in Schwerin wohnhaften Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen Kaufvertrag über ein in Leezen mit einem Pensions- und Gaststättenbetrieb bebautes Grundstück geschlossen zu haben, wobei sie von Anfang an aufgrund ihrer Zahlungsunfähigkeit weder willens noch in der Lage waren, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Sie sollen darüber hinaus nach Abschluss des Kaufvertrages mehrere Firmen mit der Sanierung des Objektes beauftragt haben, wobei eine Vergütung der erbrachten Handwerksleistungen, dem Tatplan der Angeschuldigten entsprechend, nicht erfolgte. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen beläuft sich der Gesamtvermögensschaden auf ca. 304.000,00 €.

Das Amtsgericht Schwerin hat die beantragten Haftbefehle erlassen. Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 16.03.2015 in Untersuchungshaft.

Der 58jährige Angeschuldigte ist einschlägig vorbelastet und steht unter Bewährung.

Der Betrug in einem besonders schweren Fall sieht einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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