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Das Anti-Abzocke-Gesetz droht zu scheitern

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Schwerin – Immer mehr Anwälte verlangen horrende Gebühren für sogenannte illegale Downloads und es scheint ein gewaltiges Millionengeschäft dahinter zu stecken. Nach dem alten bekannten Sprichwort „Die Masse macht es“ verdienen sich Anwaltskanzleien eine goldene Nase mit Abmahnungen gegen private Internetnutzer.

Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Anwaltsgebühren einheitlich begrenzt werden, so kann ein Anwalt bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Bislang war es den Anwälten möglich eine Summe von 500 bis 1000 Euro zu berechnen, dieses sollte das „Anti-Abzocke-Gesetz jetzt Stoppen.

Aufgrund koalitionsinterner Streitigkeiten droht dieses Gesetz jetzt zu scheitern und Internetnutzer müssen wieder einmal zittern. Nach Umfragen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wurde bis Sommer 2012, insgesamt 4,3 Millionen Menschen abgemahnt. Nach internen Informationen hat eine Anwaltskanzlei allein insgesamt 160.000 dieser Briefe verschickt, mit einer Gesamtforderung von ca. 80 Millionen Euro.

Die Musikindustrie will ihre berechtigten Urheberrechtsinteressen verteidigen und sieht momentan Zivilrechtliche Abmahnungen als einzige Handhabe gegen illegales Filesharing.

Man sollte eine Abmahnung niemals ignorieren oder selber beantworten. Der erste Weg ist es, sich eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt oder bei der zuständigen Verbraucherschutzzentrale zu holen.

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