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Illegale Motocrossfahrten in geschützten Gebieten

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Schwerin – Leider werden vor allem bei gutem Wetter immer wieder illegale Motocross- bzw. Quadfahrten in den Großschutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns, wie National- und Naturparks, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete, festgestellt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV weist darauf hin, dass dies u.a. eine erhebliche Beeinträchtigung für die Tier- und Pflanzenwelt darstellt und bei Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro drohen kann.

So ist das Befahren abseits ausgewiesener Wege oder auf Wander- und Radwegen Nationalparken und Naturschutzgebieten mit Motorfahrzeugen generell untersagt. Diese Verbote sind notwendig, da die unzulässigen Nutzungen zu erheblichen Störungen von Wildtieren wie auch zu Beeinträchtigungen des Naturerlebnisses von Urlaubern und Besuchern führen. Außerdem werden mit Motocrossmaschinen häufig Rad- und Wanderwege zum Teil erheblich beschädigt. Auch sind bei eventuellen Unfällen Bergungen für die Rettungsdienste aufgrund des unwägbaren Geländes besonders erschwert. Auch besteht besonders in trockenen Wetterphasen ein Restrisiko für das Auslösen von Waldbränden.

Vor diesem Hintergrund werden in den betroffenen Gebieten verstärkt Gebietskontrollen durchgeführt. Das Ministerium bittet außerdem die Bevölkerung bei entsprechenden Beobachtungen darum, die jeweils zuständigen Naturschutzbehörden (z.B. untere Naturschutzbehörde der Landkreise oder die Nationalparkverwaltung) oder die Polizei möglichst schnell und konkret zu informieren.

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