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Unfallopfern sollen künftig Schmerzensgeld beanspruchen können

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Schwerin – "Ein Menschenleben, das durch einen fremdverschuldeten Unfall genommen wurde, lässt sich zwar nicht mit Geld zurückholen. Doch die Hinterbliebenen haben ein Recht auf ein Gegengewicht zu ihren dann oftmals lebenslangen seelischen Verletzungen. Das Gegengewicht soll künftig ein angemessenes Schmerzensgeld für nahe Angehörige sein. Damit wird der Opferschutz gestärkt“, sagte Justizministerin Kuder zur Amtseinführung des neuen Direktors am Amtsgericht Güstrow, Andreas Millat.

„Dass sich die Bundesregierung des Themas annimmt, insbesondere nach einer Diskussionsgrundlage aus Bayern für ein entsprechendes Gesetz, begrüße ich sehr. Denn zum Beispiel Eltern, deren minderjährige Kinder von einem betrunkenen Fahrer aus dem Leben gerissen wurden oder Kinder, die auf derart tragische Weise ihre Eltern verloren, sind ihr Leben lang belastet. Dem trägt das deutsche Haftungsrecht bislang unzureichend Rechnung. Schock-Schäden lassen sich oft nicht nachweisen, so dass sie dann von der Versicherung nicht akzeptiert werden, obwohl seelischer Trauerschmerz oft gravierend und langanhaltend ist. Unabhängig von der Frage, wo im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Angehörigenschmerzensgeld zu regeln wäre, ist ein sichtbares Zeichen der Solidarität der Rechtsgemeinschaft wichtig“, so Ministerin Kuder.

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