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Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform

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Schwerin – Am 6. September 2015 findet der Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform statt. Es handelt sich um den ersten Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern seit der Abstimmung über die Landesverfassung im Jahr 1994. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem Alter von 18 Jahren werden die Möglichkeit haben, an der Abstimmung teilzunehmen.

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung

Sie möchten per Brief abstimmen? Oder in einem anderen Abstimmungsraum der Landeshauptstadt Schwerin?
In beiden Fällen müssen Sie einen Abstimmungsschein beantragen. Der Abstimmungsschein kann schriftlich oder mündlich (jedoch nicht telefonisch) bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder Telefax als gewahrt. Ein Antragsformular finden Sie auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung (per Post ist der Antrag in einem ausreichend frankierten Umschlag zu übersenden). Die Abstimmungsbenachrichtigung erhalten Sie bis spätestens zum 15. August 2015.

Wie erhalten Sie den Abstimmungsschein?
Er wird Ihnen mit den Briefabstimmungsunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können die Unterlagen auch persönlich im Briefabstimmungsraum des Schweriner Stadthauses (Erdgeschoss), Am Packhof 2-6 beantragen, abholen und ggf. sogleich an der Briefabstimmung teilnehmen.

Wann hat der Briefabstimmungsraum im Stadthaus geöffnet?
Vom 17. August bis 4. September 2015 jeweils am:

 Montag  08:00 Uhr – 16:00 Uhr
 Dienstag und Donnerstag  08:00 Uhr – 18:00 Uhr
 Mittwoch und Freitag  08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Bis wann können Sie den Abstimmungsschein beantragen?
Bis zum 4. September 2015, 13:00 Uhr. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Abstimmungsscheinanträge auch noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich bei der Wahlbehörde, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin eingehen.

Können Sie den Abstimmungsschein auch abholen lassen?
Ja – der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag am Ende dieser Seite und eine schriftliche Vollmacht der vertretenen Person muss von der beauftragten Person vorgelegt werden. Vordrucke für Vollmacht und Erklärung sind hier erhältlich: Antrag [PDF] (93.37 KB)

Können die Unterlagen zur Briefabstimmung auch online bestellt werden?
Ja – Vom 10. August bis zum 4. September 2015, 13:00 Uhr unterwww.wahlschein.de/13004000 oder direkt mit dem Smartphone und QR-Code (siehe Vorderseite der Abstimmungsbenachrichtigung).

Aufruf zur Mitarbeit in einem Abstimmungsvorstand der Landeshauptstadt Schwerin

Hinweise für Abstimmungsvorstände zum Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 6. September 2015

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