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Schwimmhalle Lankow: Antrag Einstweilige Verfügung

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Schwerin – Die Aktion Stadt und Kulturschutz hat über die Stadtvertreterin Anita Gröger einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Abriss der Schwimmhalle in Lankow eingereicht.

Grund ist, dass die Schwimmhalle Lankow durch das Landesamt für Denkmalschutz unmissverständlich zum Denkmal erklärt wurde. Der vorherige Antragssteller, die Architektenkammer, sei nicht antragsberechtigt. Deswegen stellt die ASK den Antrag stellvertretend.

Die Richterin der Zweiten Kammer teilte telefonisch mit, dass morgen früh über den Antrag entschieden wird. Es werden seitens der Stadtvertreterin Gröger weitere und ausführlichere Begründungen benötigt. Diese werden dem Gericht noch heute zugehen, auf dass sie in die Entscheidung einfließen werden.

Ferner hat die Stadt gegenüber der Richterin erklärt, dass sie an den Arbeiten weiter festhält.

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