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Haftbefehl gegen Gründungsmitglied „Power for Kids e.V.“ Schwerin

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Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin, am 07. August 2015 Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Mann aus Schwerin, wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung jugendpornografischer Schriften, erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

Der Beschuldigte, bei dem es sich um ein Gründungsmitglied des gemeinnützigen Kinder- und Jugendvereins „Power for Kids e.V.“ handelt, ist dringend verdächtig, in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen seiner Betreuungstätigkeit in insgesamt 16 Fällen, mehrere männliche Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren, teils erfolgreich, aufgefordert zu haben, sich vor ihm zu entblößen und einige der Kinder gegen ihren Willen im Genitalbereich berührt zu haben. Darüber hinaus soll er zwei Kindern Videos vorgeführt haben, in denen vermutlich 15- bis 16-jährige Personen bei sexuellen Handlungen gezeigt werden.

Der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Verbreitung jugendpornografischer Schriften kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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