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Illegale Greifvogeljagd ist kein Kavaliersdelikt

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Schwerin – Aus aktuellem Anlass appelliert der NABU Mecklenburg-Vorpommern an die Öffentlichkeit, Beobachtungen von illegaler Greifvogeljagd unbedingt zur Anzeige zu bringen. "Obwohl in Deutschland seit den 1970er Jahren alle Greifvogelarten unter Schutz stehen, werden Greifvögel weiterhin illegal verfolgt", so NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. Vergiftung, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die Bestandserholung und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete. Fast 700 Fälle mit über 1.100 toten Greifvögeln von 18 verschiedenen Arten wurden von Naturschützern allein in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert. "Dies stellt allerdings nur die Spitze des Eisberges dar, denn der Großteil der Taten bleibt leider unentdeckt", so Münchberger. Neben dem Habicht sind auch Rotmilane, Seeadler und sogar seltene Schreiadler betroffen.

In einem aktuellen Fall wurde dem NABU die Tötung eines Fischadlers bei Zielow an der Müritz gemeldet. "Die Jagd auf Greifvögel ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat und muss konsequent verfolgt werden", stellt Dr. Rica Münchberger klar. "Deshalb sollte bei jedem beobachteten Fall die zuständige Polizeidienststelle informiert und der Fall zur Anzeige gebracht werden. Das geht übrigens auch online."

Verdachtsfälle können auch dem NABU gemeldet werden. NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord haben dafür gemeinsam ein Aktionstelefon geschaltet. Es ist unter 030-284 984-1555 zu erreichen (werktags von 9-18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15-18 Uhr). Zurückliegende Fälle können über ein Online-Meldeformular unter www.nabu.de erfasst werden.

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