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Ermittlungserfolg durch „DNA-Treffer“

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 35-jährigen Polen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zum Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigslust angeklagt. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 18.06.2013 in Sternberg gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter in ein Handwerksunternehmen eingedrungen, die Alarmanla-ge mit einer vorgefundenen Holzbohle zerstört und einen Kleintransporter im Wert von ca. 50.000 € nebst hochwertigen Baumaschinen (ca. 9.000 €) entwendet zu haben.

Der gründlichen kriminaltechnischen Untersuchung des Tatorts durch die Polizei (KK Ludwigslust) war es zu verdanken, dass auf der Holzbohle eine serologische Spur gesichert werden konnte, die nach Auswertung der entsprechenden DNA-Merkmale dem Angeschuldigten, der mit dem identischen DNA-Muster in der vom BKA geführten DNA-Analyse-Dateien einlag, zugeordnet werden konnte. Im Rahmen der internationalen Fahn-dung aufgrund eines auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehls konnte der einschlägig vorbelastete Angeschuldigte am 16.06.2015 in Polen festgenommen und am 10.09.2015 nach Deutschland ausgeliefert werden.

Für Fälle des besonders schweren Falls des Diebstahls sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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