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Schadensersatzansprüche schon im Strafprozess geltend machen

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Schwerin – „Der Anteil der Adhäsionsurteile ist seit mehreren Jahren sehr klein. Dabei ist es für die Opfer wünschenswert, dass sie in einem Verfahren alle Ansprüche geltend machen können und nicht noch einmal den Gang zum Gericht antreten müssen. Das Adhäsionsverfahren bietet eine solche Möglichkeit.

Das Opfer kann im Strafprozess gleich seine Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter geltend machen. Ihm wird so eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise aus dem strafgerichtlichen Verfahren kann das Opfer für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen. Darum werbe ich ausdrücklich darum, sich über diese Möglichkeit zu informieren. Auch die Gerichte selbst können so eine höhere Belastung vermeiden“, sagt Justizministerin Kuder anlässlich der Neuauflage des Flyers aus dem Justizministerium „Das Zivilverfahren im Strafprozess“.

Seit dem Jahr 2011 sind in der Regel zwischen sieben und neun Prozent der Urteile an den Landgerichten Adhäsionsurteile. Im letzten Jahr waren es rund sieben Prozent. An den Amtsgerichten nahm der Anteil von 184 Adhäsionsurteilen im Jahr 2011 auf 256 im Jahr 2014 zu.

Der Flyer des Justizministeriums informiert ausführlich darüber, wie ein Adhäsionsverfahren beantragt werden kann. Erhältlich ist der Flyer bei allen Staatsanwaltschaften sowie bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Der Flyer kann auch bestellt werden auf der Internetseite des Justizministeriums www.jm.mv-regierung.de oder unter der Email-Adresse: presse@jm.mv-regierung.de.

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