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Hoher Beratungsbedarf bei Patienten

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Berlin – Seit mehr als zehn Jahren unterstützt die AOK ihre Versicherten umfassend bei Behandlungsfehlern. Allein 2012 hat das Expertenteam der AOK Nordost in fast 1.400 laufenden Versicherungsfällen Verdachtsmomente geprüft, um Behandlungsfehlern auf die Spur zu kommen und Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. Darüber hinaus werden jedes Jahr durchschnittlich fast 1.000 neue Patienten von den AOK-Spezialisten der Dreiländerkasse bei Verdacht auf Behandlungsfehler beraten, davon 500 Patienten in Berlin, 250 in Brandenburg und 150 in Mecklenburg-Vorpommern.

Insgesamt werden in über 80 Prozent der Verdachtsfälle medizinische Gutachten in Auftrag gegeben, die für die Versicherten kostenfrei sind. In der Folge bestätigten die Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Vorjahr in jedem dritten Fall einen Behandlungsfehler. Auch im ersten Quartal 2013 hält dieser Trend an – hier verzeichnete die AOK Nordost 302 neue Verdachtsfälle (164 Verdachtsfälle in Berlin, 76 in Brandenburg und 62 in Mecklenburg-Vorpommern).

Fehlerquelle Chirurgie
Von Behandlungsfehlern sind alle Fachbereiche betroffen: Das Spektrum reicht bis zu Geburtsschäden mit einem Kostenvolumen von drei Millionen Euro. Jeder zweite Verdachtsfall entfällt auf Chirurgie und Orthopädie, gefolgt von Gynäkologie/Geburtshilfe und Innerer Medizin. Seit Gründung der AOK Nordost 2011 konnten die Spezialisten zahlreichen Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen sowie in Vergleichen und Prozessen insgesamt 7,5 Millionen Euro im Interesse der Solidargemeinschaft geltend machen.

Trotz Patientenrechtegesetz weitergehende Beweislastumkehr notwendig
Die Arbeit des Behandlungsfehlermanagements zeigt, wie wichtig es ist, den Versicherten beizustehen, aber auch den Leistungserbringern beim Bemühen um mehr Sicherheit für die Patienten zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund sieht der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Frank Michalak, auch trotz des neuen Patientenrechtegesetzes weiter Handlungsbedarf: "Viele Betroffene verfolgen ihre Ansprüche aus Unkenntnis oder Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht. Um aber Patienten die Durchsetzung ihrer Ansprüche im Schadensfall zu erleichtern, ist eine weitergehende Beweislastumkehr notwendig", so Michalak. Im Gesetz sei zwar die Beweislastumkehr zugunsten der Patienten bei groben Behandlungsfehlern festgeschrieben. Krankenkassen und Verbraucherschützer sehen aber die Gefahr, dass das Gesetz damit teilweise sogar hinter die bestehende Rechtssprechung zurückfällt, die etwa Ärzte bereits stärker in die Pflicht nimmt.

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