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Belohnung für zielführende Hinweise

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Schwerin – Am frühen Nachmittag des 01.03. fanden Spaziergänger in einem Waldstück in der Nähe des Sportplatzes in Wittenburg eine Babyleiche. Das gut zugängliche Waldstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zweier Wohnsiedlungen. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen wurde der weibliche Leichnam am 01.03. dort abgelegt.

Die rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams hat ergeben, dass das Mädchen zum Zeitpunkt seiner Geburt gelebt hat. Wann das Kind geboren wurde und wie lange es gelebt hat, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der Kindesmutter führen, setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 2.000 Euro aus. Die Hinweise nimmt die Staatsanwaltschaft Schwerin, Bleicherufer 15, 19053 Schwerin und jede Polizeidienststelle entgegen.

Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnungen sind ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte oder ihnen gleichgestellte Angestelltengruppen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

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