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Generationenwechsel in Schwerins Kleingärten

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Schwerin – Was wäre die Landeshauptstadt ohne ihre Kleingärten? Mit einer Fläche von fast 360 Hektar haben die 7756 Kleingärten in den 76 Kleingartenvereinen Schwerins einen Anteil von 50 Prozent  am  städtischen Grün. Ihr Potential, ihre Funktion, vorhandene Defizite und mögliche Entwicklungsoptionen aufgrund der demografischen Entwicklung  in Schwerin beschreibt das  Kleingartenentwicklungskonzept, das die Stadtverwaltung dem Hauptausschuss der Stadtvertretung am heutigen Dienstag vorlegt. Das Konzept wurde auf Beschluss der Stadtvertretung erarbeitet und soll die Grundlage für die Entwicklung des Kleingartenbestandes in den kommenden Jahren in Schwerin sein.

Auch wenn der Leerstand in den Kleingärten heute noch nicht so gravierend ist, so ist absehbar, dass er wächst: Vor allem wird das die Anlagen am Stadtrand, an viel befahrenen Straßen, in Überschwemmungszonen und in Anlagen mit weniger guter  Ausstattung oder Verkehrsanbindung betreffen. Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich 4000 Kleinpächter aus Altersgründen ihren Garten aufgeben, so die Prognose. Gleichzeitig wird sich der Bedarf in der gesamten Stadt bis 2030 durch die Nachfrage Jüngerer bei ca. 6000 Gärten einpendeln, so die Berechnungen. Das erfordert eine Strategie zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt, für die das Kleingartenentwicklungskonzept die Basis ist.

Vier Leitziele will die Stadt dabei verfolgen: Naben der Sicherung eines nachfragegerechten Kleingartenbestandes in der Stadt betrifft das den Abbau von Nutzungskonflikten. Die Freiraumfunktion und die ökologische Ausgleichfunktion der Kleingärten soll verbessert, die kleingärtnerische Nutzung gerade bei jungen Menschen und Familien wieder attraktiver werden.

Durch ihren hohen Grünanteil, ihre Ausdehnung und Lage haben Kleingärten in Schwerin  großes Naherholungspotential. Dieses Potential  kann und muss allerdings durch eine verbesserte  Zugänglichkeit besser ausgeschöpft werden. Zumal die Umwandlung von Kleingärten in eine  öffentliche Nutzung als Kleingartenpark eine wichtige Option zur Bestandssicherung von Gartenanlagen mit hohem Leerstand ist.

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