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Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft

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Schwerin (ots) – Seit Montag früh (23. April) lässt die Bundesanwaltschaft nach derzeit hier vorliegenden Informationen an 12 Objekten in Mecklenburg-Vorpommern die Wohnungen von insgesamt 7 nicht tatverdächtigen Personen (Zeugen) durchsuchen. Zudem wurden bzw. werden diese Personen als Zeugen vernommen. Die Zeugenvernehmungen sind noch nicht abgeschlossen.

Von den Maßnahmen erhoffen sich GBA und BKA weitere Erkenntnisse im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren, über das die Bundesanwaltschaft seinerzeit mit ihrer Pressemitteilung Nr. 73 vom 28. August 2017 die Öffentlichkeit informiert hatte (Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB).

Da es sich um ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft handelt, kann das Innenministerium keine weitergehenden Auskünfte erteilen. Das SEK M-V ist entgegen anderslautender Medienberichte nicht zum Einsatz gekommen.

Auf Nachfrage teilte das BKA mit, dass gegenwärtig keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine konkrete Gefährdung für Personen, Institutionen und Objekten hinweisen. An der bereits dargestellten Gefährdungsbewertung des BKA wird weiter festgehalten.

Seitens der Landespolizei wird, wie in der Vergangenheit auch, alles unternommen, um die strafrechtlichen Ermittlungen des GBA weiter zu unterstützen. Die Tätigkeit der von der Landesregierung eingesetzten Kommission zur Beleuchtung der "Prepper-Szene" bleibt von diesen Maßnahmen unberührt und wird ihren Abschlussbericht voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres vorlegen.

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