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Landespolizei testet Body-Cams

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Schwerin/Anklam (ots) – Mit der Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im April dieses Jahres hat der Landesgesetzgeber mit dem §32a eine neue Befugnis zum Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte, den Body-Cams, ergänzt. Zum Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder von Dritten erhielt die Polizei die Möglichkeit, an öffentlich zugänglichen Orten und unter bestimmten Voraussetzungen Bild- und Tonaufzeichnungen in einem Zwischenspeicher oder auf einem dauerhaften Speichermedium zu erheben. Unter engeren Voraussetzungen wird auch ein offener Einsatz dieser Geräte in Wohn- und Geschäftsräumen sowie auf einem befriedeten Besitztum zugelassen.

Zur Umsetzung der neuen Rechtsnorm hat sich die Landespolizei dazu entschieden in einem Pilotverfahren verschiedene Modelle von Body-Cams in mehreren Pilotdienststellen des Landes als deeskalierendes und generalpräventives Einsatzmittel und als Mittel zur Beweissicherung und Aufklärung von Straftaten zu erproben.

Nachdem durch die am 1.4. eingerichtete Projektgruppe unter der Leitung des Leiters des Polizeihauptreviers Anklam, Kriminalrat Michael Kath, alle notwendigen Schritte vorbereitet wurden, beginnt ab heute bis zum 15.2.2019 die praktische Erprobung durch die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den Polizeihauptrevieren Anklam, Schwerin und Rostock-Reutershagen.

"Ich bin überzeugt, dass der Kameraeinsatz aufgrund der offenen Aufzeichnung in vielen Fällen zur Deeskalation beitragen wird", erklärt Innenminister Lorenz Caffier heute in Anklam und ergänzt:

"Leider geraten Polizistinnen und Polizisten selbst immer wieder ins Visier von Gewalttätern und werden Opfer von Angriffen. Als Innenminister werde ich mich damit nicht abfinden und diese physische Gewalt gegen die Repräsentanten des Staates nicht akzeptieren."

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 500 Widerstandsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamten in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Darüber hinaus wurden außerdem insgesamt 109 Körperverletzungsdelikte registriert, in 34 Fällen davon handelte es sich um eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Mit bereits 219 Widerstandsdelikten und 51 Körperverletzungsdelikten, davon 15 im Bereich der schweren oder gefährlichen Körperverletzung im ersten Halbjahr 2018 scheint sich der Trend der Vorjahre auch in diesem Jahr fortzusetzen.

Im Rahmen des Pilotprojektes werden 3 Systeme von drei verschiedenen Herstellern erprobt. Jede Pilotdienststelle wird mit insgesamt 13 Testgeräten eines Typs ausgestattet. Nach einer Erprobung von drei Monaten werden die Modelle unter den Pilotdienststellen getauscht, so dass am Ende der Praktischen Testphase jede Pilotdienststelle jedes Testmodell erproben konnte.

Ziel ist es, im Ergebnis des Probebetriebes und anhand der Erfahrungsberichte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeireviere zum einen zu überprüfen, inwieweit es durch die abschreckende Wirkung von Body-Cams gar nicht erst zu eskalierenden Situationen und damit zu Straftaten kommt und zum anderen Kriterien hinsichtlich der technischen Anforderungen für eine möglicherweise landesweite Anschaffung festzuschreiben.

Eine besondere Erkennbarkeit der Body-Cam führenden Beamten wird einerseits durch Einsatzwesten gewährleistet, die mit Aufschriften auf eine Video-Dokumentation hinweisen. Zum anderen erfolgt vor der Aufzeichnung ein mündlicher Hinweis auf den Einsatz der Body-Cam.

Darüber hinaus ist je nach eingesetztem System die Aufnahmetätigkeit anhand einer LED-Funktionsleuchte oder über einen Monitor auch für das polizeiliche Gegenüber erkennbar.

Im Rahmen des anstehenden Pilotverfahrens wird ein besonderes Augenmerk auch auf der Pre-Recording-Funktion liegen. Mit der Pre-Recording-Funktion werden kontinuierlich Videobilder auf einem sogenannten flüchtigen Speicher ablegt. Der Speicher verliert die Daten automatisch nach Abschalten des Geräts, beim Überschreiben der Daten nach 60 Sekunden oder durch stoppen des Pre-Recording. Sobald die dauerhafte Aufnahmefunktion des Kamerasystems eingeschaltet wird, werden die letzten 60 Sekunden auf die den internen Speicher kopiert und in der Folge gespeichert.

"Die präventive Zielrichtung steht hier im Vordergrund", so Projektleiter Michael Kath. "Denn ein potenzieller Störer, der damit rechnen muss, dass selbst ein plötzlicher körperlicher Übergriff aufgezeichnet wird, wird eher geneigt sein, von einer solchen Handlung Abstand zu nehmen. Der Einsatz von Bodycams inklusive des Pre-Recordings ist unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen auch in Wohn- und Geschäftsräumen sowie auf befriedetem Besitztum gestattet, zum Beispiel in Fällen häuslicher Gewalt."

Die Speicherfrist von getätigten Aufnahmen beträgt 14 Tage, sofern die Aufnahmen nicht für laufende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, zur Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen oder zum Schutz privater Rechte länger benötigt werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Personalvertretungen wurde von Beginn an eng in das Pilotprojekt eingebunden.

Für die Anmietung der Testmodelle, den Kauf der Einsatzwesten sowie der PC-Software und -Hardware investierte die Landespolizei im Rahmen des Pilotprojektes bisher rund 21.300 Euro.

Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Pilotprojektes hinsichtlich der Akzeptanz, der Wirkung und der Technik erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule in Güstrow. Ein Abschlussbericht ist Ende des ersten Quartals 2019 vorgesehen.

"Der Einsatz ist nur erlaubt, um die hochrangigen Rechtsgüter Leib und Leben zu schützen. Das düstere Bild einer total kontrollierten Gesellschaft – ganz nach George Orwells Buch "1984" wird es mit dem Einsatz der Bodycams ganz sicher nicht geben, erklärt Innenminister Caffier gegenüber Kritikern. "Indem wir die Beamten mit Body-Cams ausstatten, schrecken wir Gewalttäter von Exzessen ab oder dokumentieren diese wenigstens, um im Anschluss die Täter schnell zur Verantwortung ziehen zu können."

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