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Schweriner Eltern aufgepasst!

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Schwerin – Für das nächste Schuljahr müssen alle Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2012  bis zum  30. Juni 2013 geboren wurden und in Schwerin wohnen. 

Bereits ab dem 3. September bis zum 12. Oktober können Kinder im BürgerBüro zu den Öffnungszeiten des Stadthauses angemeldet werden.

Außerdem ist es möglich, online die Terminvergabe unter www.schwerin.de/terminvergabe  zu nutzen. Dazu wählen Sie bitte eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice aus.

Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2018/19 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, ist ebenfalls eine Schulanmeldung im BürgerBüro vorzunehmen.

Haben Eltern vor, ihr Kind in einer Schule in freier Trägerschaft einzuschulen, muss unabhängig von der Anmeldung in der Schule, auch eine Anmeldung im Stadthaus vorgenommen werden.

Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen hier nicht vorgestellt zu werden. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen. In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung, mit einer, von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig.

Die Vollmacht muss jeweils die vollständigen Namen und jeweils die Anschrift, das Geburtsdatum des Vollmachterteilenden  sowie des Bevollmächtigten und der Name des einzuschulenden Kindes enthalten. Der erste und zweite Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch sollte ebenfalls vermerkt sein.

Weitere Informationen zum Schulanmeldeverfahren und zur Hortbetreuung sowie zum „Tag der offenen Tür“ sind unter www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/schulen/tag-der-offenen-tuer einsehbar.

Wegweiser gibt Überblick über Schulen
Um den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt ein „Wegweiser für Grundschulen“ im BürgerBüro bereit oder ist im Internet einsehbar. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor.

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